Kreditkontrolle

Kreditkontrolle
I. K. bei Kreditinstituten:1. Interne K. (K. i.e.S.): (1) Kontrolle der Kreditsachbearbeitung vor Auszahlung der Darlehen und vor Bereitstellung der Kredite ( Kreditprüfung); (2) nach Kreditvergabe sich turnusgemäß wiederholende Prüfung des Kreditengagements ( Kreditüberwachung).
- 2. Gesetzliche K. (K. i.w.S.): Gesamtheit der währungspolitischen und bankaufsichtlichen Maßnahmen zur Steuerung der Kreditvergabe durch den Geschäftsbankensektor.
II. K. bei Unternehmen:Zweck der K.: 1. Rechtzeitige Verhinderung von Forderungsverlusten durch geordnetes Mahnwesen.
- 2. Schaffung von Unterlagen für die Aufstellung von Finanzstatus ( Status).
- 3. Grundlage für Errichtung von  Finanzplänen aufgrund zu erwartender Entwicklung des Zahlungseingangs, ermittelt durch Auswertung folgender Unterlagen: (1) Bestand an Außenständen; (2) Gliederung der Außenstände nach Groß- und Kleinabnehmern; (3) Gliederung der Kunden nach guten und schlechten Zahlern unter Berücksichtigung der Zahlungsgewohnheiten im Rahmen der branchenüblichen Zahlungsbedingungen; (4) durchschnittlicher Anteil der Zahlungen durch Kundenwechsel am Zahlungseingang und durchschnittlicher Anteil der Zahlungen mit diskontierfähigen Wechseln am Wechseleingang; (5) Übersicht über die Marktlage der abnehmenden Branchen (Saison- und Konjunkturschwankungen) und der sich daraus ergebenden  Liquidität der Abnehmer; (6) eingeholte Informationen über den Stand von Kreditanbahnungs- und -abwicklungsverhandlungen.

Lexikon der Economics. 2013.

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