- Kreditkontrolle
- I. K. bei Kreditinstituten:1. Interne K. (K. i.e.S.): (1) Kontrolle der Kreditsachbearbeitung vor Auszahlung der Darlehen und vor Bereitstellung der Kredite (⇡ Kreditprüfung); (2) nach Kreditvergabe sich turnusgemäß wiederholende Prüfung des Kreditengagements (⇡ Kreditüberwachung).- 2. Gesetzliche K. (K. i.w.S.): Gesamtheit der währungspolitischen und bankaufsichtlichen Maßnahmen zur Steuerung der Kreditvergabe durch den Geschäftsbankensektor.II. K. bei Unternehmen:Zweck der K.: 1. Rechtzeitige Verhinderung von Forderungsverlusten durch geordnetes Mahnwesen.- 2. Schaffung von Unterlagen für die Aufstellung von Finanzstatus (⇡ Status).- 3. Grundlage für Errichtung von ⇡ Finanzplänen aufgrund zu erwartender Entwicklung des Zahlungseingangs, ermittelt durch Auswertung folgender Unterlagen: (1) Bestand an Außenständen; (2) Gliederung der Außenstände nach Groß- und Kleinabnehmern; (3) Gliederung der Kunden nach guten und schlechten Zahlern unter Berücksichtigung der Zahlungsgewohnheiten im Rahmen der branchenüblichen Zahlungsbedingungen; (4) durchschnittlicher Anteil der Zahlungen durch Kundenwechsel am Zahlungseingang und durchschnittlicher Anteil der Zahlungen mit diskontierfähigen Wechseln am Wechseleingang; (5) Übersicht über die Marktlage der abnehmenden Branchen (Saison- und Konjunkturschwankungen) und der sich daraus ergebenden ⇡ Liquidität der Abnehmer; (6) eingeholte Informationen über den Stand von Kreditanbahnungs- und -abwicklungsverhandlungen.
Lexikon der Economics. 2013.